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Wintermythen rund ums Auto

Das Fahren im Winter stellt viele Autofahrer dank Schnee, Eis und Glätte vor große Herausforderungen. Umso ärgerlicher, dass zahlreiche Wintermythen rund ums Auto die Runde machen und die Verunsicherung noch verstärken. Damit ist jetzt Schluss! Im folgenden Beitrag gehen wir den größten Wintermythen auf den Grund und überprüfen deren Wahrheitsgehalt – hätten Sie es gewusst?

Auf Schnee fahren? Einfach den Luftdruck verringern!

Falsch! Was früher und bei älteren, grobstolligen Winterreifen noch funktionierte, ist bei modernen Winterreifen nicht mehr notwendig. Die besten Fahreigenschaften entfaltet der Winterreifen, wenn der für das Fahrzeug vorgeschriebene Luftdruck eingestellt wird. Weitere nützliche Informationen rund um Reifendruck, Profiltiefe und Co. finden Sie in unserem Beitrag zur Reifenkunde.

Winterreifen? Brauche ich nicht!

Auch diese Aussage ist falsch! In Deutschland herrscht die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Sie auf Winterreifen unterwegs sein müssen, sobald es die Wetterlage verlangt. Dies ist bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte sowie Schneematsch der Fall. Haben Sie in diesen Situationen keine Winterreifen montiert (seit 2018 durch das Alpine-Symbol gekennzeichnet), müssen Sie mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Darüber hinaus kann es passieren, dass Sie bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz verlieren bzw. Ihre Versicherung Sie in Regress nimmt.

Ein Guckloch in der Scheibe? Das langt!

Mitnichten! In der StVO ist vorgeschrieben, dass Sie nicht nur Ihre gesamte Scheibe von Schnee und Eis befreien müssen, sondern gleich Ihr gesamtes Fahrzeug. Sowohl Kennzeichen als auch Rücklichter, Scheinwerfer und das Autodach müssen frei von Schnee sein. Der Grund dafür ist simpel: Müssen Sie mit einer zentimeterdicken Schneedecke auf dem Dach eine Vollbremsung hinlegen, rutscht der Schnee auf die Frontscheibe und versperrt Ihnen die Sicht. Außerdem können sich Schnee und Eisbrocken während der Fahrt lösen und zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.

Frost im Innern? Mein Auto ist auf jeden Fall undicht!

Und wieder falsch! Wenn die Scheiben von innen gefrieren, bedeutet das erst einmal nur, dass die Luftfeuchtigkeit im Fahrzeuginnern zu hoch ist. Das kann zwar an undichten Scheiben oder Türen liegen, wahrscheinlicher ist aber, dass der geschmolzene Schnee in den Fußmatten für die hohe Feuchtigkeit verantwortlich ist. Um sie wieder aus dem Auto zu bekommen, eignet sich eine Klimaanlage am besten. Falls Sie das kleine Helferlein nicht an Bord haben, hilft eine kurze Fahrt mit offenen Fenstern.

Minusgrade? Mein Kraftstoff friert ein!

Auch falsch, außer bei Ihnen wird es kälter als minus 20 Grad Celsius. Ab dieser Temperatur beginnt Diesel zu frieren, spezielle Premiumdiesel halten bis zu minus 30 Grad Celsius aus. Benzin dagegen friert erst bei satten minus 45 Grad Celsius ein – dieser Gefahr sind Sie in Deutschland also höchstwahrscheinlich nicht ausgeliefert.

Autowäsche im Winter? Bringt nichts!

Sie ahnen es – falsch! Der Gedanke ist zwar nachvollziehbar, da das frisch gewaschene Auto nach der nächsten Fahrt durch den Schneematsch sowieso wieder vor Dreck triefen wird. In Wahrheit ist es allerdings empfehlenswert, Ihr Fahrzeug gerade im Winter regelmäßig zu reinigen, da sich sonst Schmutz und vor allem das Schnee-Streusalz-Gemisch auf Ihrem Fahrzeug festsetzen und somit dauerhaft den Lack angreifen. Gönnen Sie Ihrem Auto im Winter also lieber eine Autowäsche zu viel als zu wenig. Wichtig: Führen Sie die Autowäsche nicht an Frosttagen durch, da Wasserrückstände in den Autotüren gefrieren können. Beim Öffnen können dann die Gummidichtungen beschädigt werden.

Schilder und Markierungen nicht erkennbar? Dann muss ich mich nicht daran halten!

Grundsätzlich gilt in diesem Fall der Sichtbarkeitsgrundsatz: Sind Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen nicht zu erkennen, können Sie diese auch nicht beachten. Dies ist aber kein automatischer Freifahrtschein. Allgemeine Verkehrsregeln wie beim Einfahren in Kreuzungen oder die Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts (50 km/h!) sind auch bei Schneefall gültig. Anders sieht es beispielsweise bei Einbahnstraßen oder Parkmarkierungen aus – für einen Verstoß können Sie in diesen Fällen nicht belangt werden. Insofern bereits die Form des Verkehrszeichens den Inhalt verrät (z.B. dreieckige Vorfahrtschilder, achteckiges Stoppschild), verlangt der Gesetzgeber die Beachtung. Bei ortskundigen Verkehrsteilnehmern bzw. Anwohnern geht man außerdem davon aus, dass sie die zugeschneiten Verkehrszeichen kennen und sie sie deshalb auch zu beachten haben.

Gefrorene Scheiben? Motor an!

Ein No-Go! Sie schaden mit dieser Methode nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Fahrzeug, da die lange Kaltlaufphase im Leerlauf Ihren Motor belastet. Außerdem ist diese Variante des „Scheibenfreikratzens“ nicht sonderlich effektiv. Zu guter Letzt ist dieses Vorgehen laut der StVO verboten und wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bestraft.

Nun wissen Sie es besser!

Mit diesem Wissen sind Sie bestens für das Autofahren im Winter gerüstet und lassen sich durch klassische Wintermythen nicht mehr aus der Ruhe bringen. Konzentrieren Sie sich auf das sichere Ankommen, während andere noch überlegen, ob sich die Fahrt zum Reifenwechsel wirklich lohnt. Sie möchten nicht nur theoretisch etwas lernen, sondern auch praktisch? Im ADAC Winter-Training bereiten wir Sie auf die tückischen Straßenverhältnisse im Winter vor und schulen Sie in den richtigen Reaktionen bei kritischen Situationen.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!