Service

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrsicherheitszentren
des ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Stand: Mai 2011)

AGB als pdf downloaden


§ 1 Allgemeines

Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining (Veranstaltung) des ADAC Hessen-Thüringen e.V. (ADAC) erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur solche Personen berechtigt, die

  • zuvor angemeldet wurden und im Besitz einer Anmeldebestätigung sind,
  • die Teilnahmegebühr entrichtet haben,
  • sofern sie mit einem fremden Fahrzeug an der Veranstaltung teilnehmen möchten, eine Einverständniserklärung des Fahrzeughalters nachweisen können und
  • im Besitz einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sind.

Der Teilnehmer hat den Besitz seiner gültigen Fahrerlaubnis vor der Veranstaltung durch Vorlage seines Führerscheins nachzuweisen.

Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den ADAC findet nicht statt. Es besteht Gurtanlegepflicht. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Für die Teilnahme an Motorradtrainings- und Rollerkursen ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Voraussetzung.

Das Mitnehmen und die Teilnahme von Begleitpersonen sind in der Regel nicht gestattet. Sofern der Teilnehmer mit Begleitpersonen zu der Veranstaltung anreist, ist der ADAC berechtigt, den Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Ausnahmen sind auf Anfrage ausschließlich auf den ADAC Fahrsicherheitszentren möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung des ADAC und sind kostenpflichtig.

Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der ADAC-Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.

Der ADAC behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.

Die Platz- und Betriebsordnung ist bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem ADAC ausgeschlossen.


§ 2 Leistungen und Preise

Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z. B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom ADAC schriftlich bestätigt werden.


§ 3 Versicherungen

Das Training wird in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung ist daher verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des ADAC. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, dem ADAC einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.


§ 4 Zahlungs- und Stornobedingungen

 

Zahlungsziel ist bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung.

Einzelkunden:
Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin fallen 30 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis einen Tag vor Kursbeginn fallen 80 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen am Kurstag fallen 100 % Stornogebühren an. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests fallen keine Stornogebühren an.

Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Ein einmaliges Umbuchen bis 14 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin wird ohne Gebühren vorgenommen, ansonsten fallen 30 % Bearbeitungsgebühren an. Gutscheine können nur vom Käufer storniert werden, es wird je nach Erwerbsdatum eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 bis Euro 25,00 erhoben. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht einem Nichterscheinen gleich.

Firmen- und Gruppenbuchung:
Bei Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung fallen 80% der Trainingsgebühr als Stornogebühr an. Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung fallen 100% der Trainingsgebühr als Stornogebühr an.

Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Stornogebühr ist. Der ADAC ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.


§ 5 Gewährleistung/Leistungsstörungen

Der ADAC leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der ADAC ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Der ADAC ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind und leistet insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von ihm Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.


§ 6 Haftung

Der ADAC Hessen-Thüringen e. V. haftet unbegrenzt (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADAC Hessen-Thüringen e. V. beruhen sowie (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADAC Hessen-Thüringen e. V. beruhen.

Darüber hinaus ist die Haftung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Der ADAC Hessen-Thüringen e. V. haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (Höhere Gewalt).


§ 7 Personenbezogene Daten

Der ADAC ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


§ 8 Zusatzbedingungen für Fremd-Veranstaltungen, -Vermietung

Für Vertragsverhältnisse zwischen dem ADAC und anderen Veranstaltern bzw. Mietern der Fahrsicherheitszentren ("Mieter") gelten zusätzlich die Bestimmungen des vorliegenden § 8.

  1. Versicherung

    a) Im Vermietungsfall hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand des Übungsgeländes zu überzeugen. Ein erkannter Mangel ist vor der Veranstaltung in schriftlicher Form festzuhalten und dem bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten des ADAC mitzuteilen. Andernfalls ist der Mieter mit solchen Einwendungen ausgeschlossen.

    b) Für die Veranstaltungen des Mieters besteht kein Versicherungsschutz. Der Mieter ist verpflichtet, für die von seiner Veranstaltung ausgehenden Gefahren geeignete Versicherungen, insbesondere eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, abzuschließen. Der Mieter hat vor der Veranstaltung einen Nachweis für Bestehen der maßgeblichen Versicherungen, insbesondere einer Veranstalterhaftpflichtversicherung, zu erbringen, andernfalls ist der ADAC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

  2. Zahlungs- und Stornobedingungen

    Zahlungsziel des Rechnungsbetrags ist 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Skonto. Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen, wobei nachstehende Stornobedingungen gelten:

    Bei Absage zwischen dem 90. und 61. Tag vor Beginn der Veranstaltung werden 50 %, bei Absage ab dem 60. Tag vor dem Beginn der Veranstaltung werden 80 %, bei Absagen ab dem 30. Tag vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % der Kurs-/Mietgebühr berechnet. Für die Berechnung der Stornogebühr ist ausschlaggebend der Termin des ersten Veranstaltungstages, 00:00 Uhr. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim ADAC. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Für den Fall, dass der ADAC wegen Vertragsverletzungen des Mieters, insbesondere wegen Verstoßes gegen Ziffer 1 b), vom Vertrag zurücktritt, hat der ADAC Anspruch auf die gesamte Kurs-/Mietgebühr.Dem Mieter bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem ADAC sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder wesentlich geringerer Schaden entstanden, als die in Ansatz gebrachten Stornopauschalen.

  3. Leistungsstörungen

    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich einem vom ADAC bei der Veranstaltung anwesenden Beauftragten bzw. dem weiteren Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies innerhalb angemessener Zeit möglich und zumutbar ist. Der Mieter kann von dem Beauftragten/Leistungsträger eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen oder eine Empfangsbestätigung seiner schriftlichen Beschwerde verlangen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, haben weder der Beauftragte noch der Leistungsträger.

  4. Veranstaltungsabsagen / Verzicht auf vertragliche Leistungen

    a) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, z. B. witterungsbedingter Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innerer Unruhen, Streik, etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Veranstaltung vom ADAC abgesagt oder vorzeitig beendet werden. In diesem Fall kann der ADAC für die bereits erbrachten Veranstaltungsleistungen eine Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

    b) Werden ab dem ersten Veranstaltungstag ohne vorherige Rücktrittserklärung vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, hat der ADAC Anspruch auf den vollen vertraglich vereinbarten Preis.

  5. Haftung / Gewährleistung

    a) Vom Mieter oder seinen Veranstaltungsteilnehmern verschuldete Sachschäden sind vom Mieter unverzüglich in enger Abstimmung mit dem ADAC zu beheben. Der ADAC behält sich vor, ohne Ankündigung selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und vom Mieter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

    b) Der Mieter gewährleistet dem ADAC, dass alle Teilnehmer, die innerhalb der Veranstaltung Fahrer eines Kraftfahrzeugs sind, eine gültige Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrzeugklasse besitzen.

    c) Der ADAC behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht eines Restalkoholwertes gegeben ist oder der unter Drogen steht, von den praktischen Übungen auszuschließen. Hierdurch werden die vertraglichen Pflichten des Mieters, insbesondere die zu leistende Gebühr, nicht berührt.

    d) Bei Fremdveranstaltungen geht der ADAC kein Rechtsgeschäft mit den Veranstaltungsteilnehmern ein und ist frei von jeder Haftung aus diesen Geschäften. Der Mieter stellt den ADAC auch von allen Ansprüchen frei, die Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere in Bezug auf Ankündigung, Organisation und Durchführung der Fremdveranstaltung, gegen den ADAC geltend machen. Der ADAC haftet nicht für Schäden, die dem Mieter oder den Teilnehmern durch höhere Gewalt entstehen.

  6. Hospitality

    Jede Form von Hospitality im Zusammenhang mit der vom Mieter durchgeführten Veranstaltung ist vorher mit dem ADAC abzustimmen.

  7. Nutzung des Logos des ADAC

    Jegliche Verwendung des Namens sowie geschützter Kennzeichen des ADAC e.V. und des ADAC Hessen-Thüringen e.V. bedarf jeweils vorher der Vorlage beim ADAC und dessen schriftlicher Zustimmung.

 


§ 9 Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Fahrsicherheitstraining im Verhältnis zu den Teilnehmern oder zum Fremdveranstalter/Mieter ist Frankfurt am Main.

Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

 


Widerrufsbelehrung für Online-Bestellungen

(Stand: 16. April 2007)

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:

ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Fahrsicherheitszentrum Thüringen
Gebreitestraße 2
99428 Nohra
Telefon (0 36 43) 4 89 14 10
Telefax (0 36 43) 4 89 14 19
E-Mail thueringen(at)hth.adac.de



Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).

Ende der Widerrufsbelehrung.