Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrsicherheitszentren
des ADAC Hessen-Thüringen e.V. (Stand: Mai 2011)
§ 1 Allgemeines
Die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining (Veranstaltung) des ADAC Hessen-Thüringen e.V. (ADAC) erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind nur solche Personen berechtigt, die
Der Teilnehmer hat den Besitz seiner gültigen Fahrerlaubnis vor der Veranstaltung durch Vorlage seines Führerscheins nachzuweisen.
Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtlichen Regeln, insbesondere jene der StVO. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch den ADAC findet nicht statt. Es besteht Gurtanlegepflicht. Während der Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Für die Teilnahme an Motorradtrainings- und Rollerkursen ist das Tragen kompletter Schutzkleidung Voraussetzung.
Das Mitnehmen und die Teilnahme von Begleitpersonen sind in der Regel nicht gestattet. Sofern der Teilnehmer mit Begleitpersonen zu der Veranstaltung anreist, ist der ADAC berechtigt, den Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Ausnahmen sind auf Anfrage ausschließlich auf den ADAC Fahrsicherheitszentren möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Zustimmung des ADAC und sind kostenpflichtig.
Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens der ADAC-Trainer erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
Der ADAC behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder auch abzusagen, wenn sich weniger als acht Teilnehmer angemeldet haben oder die Wetterverhältnisse eine Durchführung des Kurses nach Einschätzung des verantwortlichen Kursleiters ohne Gefährdung der Kursteilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge nicht zulassen.
Die Platz- und Betriebsordnung ist bei allen Veranstaltungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstoß gegen § 1 sind jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem ADAC ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen und Preise
Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen für den Veranstaltungszeitraum gemäß Angebot. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist verbindlich. Ein bedingter Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
Bei der Anmeldung herangezogene Prospekte Dritter, wie z. B. Orts- oder Hotelprospekte, haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt. Individualabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom ADAC schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Versicherungen
Das Training wird in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug durchgeführt. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung ist daher verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeug-Vollversicherung zu sorgen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des ADAC. Auf Anforderung ist jeder Teilnehmer verpflichtet, dem ADAC einen Nachweis des Versicherungsschutzes vorzulegen. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist die Teilnahme an der Veranstaltung nicht gestattet.
§ 4 Zahlungs- und Stornobedingungen
Zahlungsziel ist bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung.
Einzelkunden:
Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Kurstermin fallen 30 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen bis einen Tag vor Kursbeginn fallen 80 % Stornogebühren an. Bei Stornierungen am Kurstag fallen 100 % Stornogebühren an. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests fallen keine Stornogebühren an.
Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig. Ein einmaliges Umbuchen bis 14 Tage vor dem gebuchten Trainingstermin wird ohne Gebühren vorgenommen, ansonsten fallen 30 % Bearbeitungsgebühren an. Gutscheine können nur vom Käufer storniert werden, es wird je nach Erwerbsdatum eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von Euro 5,00 bis Euro 25,00 erhoben. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht einem Nichterscheinen gleich.
Firmen- und Gruppenbuchung:
Bei Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung fallen 80% der Trainingsgebühr als Stornogebühr an. Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung fallen 100% der Trainingsgebühr als Stornogebühr an.
Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Stornogebühr ist. Der ADAC ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren zurückerstattet.
§ 5 Gewährleistung/Leistungsstörungen
Der ADAC leistet Gewähr für eine gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung, für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Der ADAC ist berechtigt, durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Im Übrigen kann die Abhilfe verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Der ADAC ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen bei Veranstaltungen Dritter, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung oder Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind und leistet insoweit keine Gewähr, auch nicht bei Teilnahme eines von ihm Beauftragten an solchen Sonderveranstaltungen.
§ 6 Haftung
Der ADAC Hessen-Thüringen e. V. haftet unbegrenzt (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADAC Hessen-Thüringen e. V. beruhen sowie (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des ADAC Hessen-Thüringen e. V. beruhen.
Darüber hinaus ist die Haftung des ADAC Hessen-Thüringen e. V. ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Fahrsicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Der ADAC Hessen-Thüringen e. V. haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (Höhere Gewalt).
§ 7 Personenbezogene Daten
Der ADAC ist berechtigt, im erforderlichen Umfang Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführung einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggf. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Speicherung der Daten kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 8 Zusatzbedingungen für Fremd-Veranstaltungen, -Vermietung
Für Vertragsverhältnisse zwischen dem ADAC und anderen Veranstaltern bzw. Mietern der Fahrsicherheitszentren ("Mieter") gelten zusätzlich die Bestimmungen des vorliegenden § 8.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Fahrsicherheitstraining im Verhältnis zu den Teilnehmern oder zum Fremdveranstalter/Mieter ist Frankfurt am Main.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
Widerrufsbelehrung für Online-Bestellungen
(Stand: 16. April 2007)
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:
ADAC Hessen-Thüringen e.V.
Fahrsicherheitszentrum Thüringen
Gebreitestraße 2
99428 Nohra
Telefon (0 36 43) 4 89 14 10
Telefax (0 36 43) 4 89 14 19
E-Mail thueringen(at)hth.adac.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).
Ende der Widerrufsbelehrung.